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AI-Act-Bußgelder: Bis zu 35 Millionen Euro — wer, wie viel und wofür

Die Bußgelder bei Verstößen gegen den EU AI Act gehören zu den höchsten in der Geschichte der europäischen Gesetzgebung — bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes. Das ist fast doppelt so hoch wie das DSGVO-Maximum. Wer verhängt sie, wie viel und wofür?

Drei Bußgeldstufen (Artikel 99)

Artikel 99 der Verordnung (EU) 2024/1689 sieht drei Stufen von Höchstbußgeldern vor. Es gilt jeweils der höhere der beiden Beträge — Euro oder Prozent des Umsatzes — außer bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), bei denen umgekehrt der niedrigere der beiden Beträge angewendet wird.

Stufe 1 — höchste bis zu 35 Mio. € oder 7 % Umsatz

für verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5 — Social Scoring, Manipulation, biometrische Kategorisierung sensibler Merkmale, ungezielte Gesichtserkennung, Emotionsanalyse bei Mitarbeitern und Schülern.

Stufe 2 — mittel bis zu 15 Mio. € oder 3 % Umsatz

für Verstöße gegen sonstige Pflichten — Hochrisiko-Systeme ohne Dokumentation, fehlende Kennzeichnung von Chatbots und KI-Inhalten (Art. 50), Verletzung der Pflichten von Anbietern, Betreibern, Importeuren oder Händlern.

Stufe 3 — niedrigste bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % Umsatz

für die Übermittlung falscher, unvollständiger oder irreführender Informationen an notifizierte Stellen oder Aufsichtsbehörden auf deren Anfrage.

Wer Bußgelder verhängen kann

Der AI Act überträgt die Verhängung von Bußgeldern drei Arten von Behörden — je nachdem, wen der Verstoß betrifft:

1
Nationale Aufsichtsbehörden

Jeder Mitgliedstaat benennt eigene Marktüberwachungsbehörden und eine notifizierende Behörde. Sie ahnden Unternehmen im jeweiligen Land — Anbieter, Betreiber, Importeure und Händler von KI-Systemen. In Deutschland befindet sich die Benennung der zuständigen Behörde noch in Vorbereitung, der nationale Rahmen wird abgestimmt.

2
Europäisches KI-Büro (AI Office)

Verhängt Bußgelder gegen Anbieter von GPAI-Modellen (General-Purpose AI — z. B. ChatGPT, Gemini, Claude). Nach Artikel 101 kann ein Bußgeld bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Adressaten sind Big-Tech-Anbieter von Basismodellen, nicht deren Nutzer.

3
EDPS (Europäischer Datenschutzbeauftragter)

Verhängt Bußgelder gegen EU-Institutionen, -Agenturen und -Einrichtungen. Die Höchstbeträge sind niedriger — bis zu 1,5 Mio. € für verbotene Praktiken und bis zu 750 Tsd. € für sonstige Verstöße (Art. 100).

Beispiele: wie viel konkrete Unternehmen zahlen würden

Die Höchstbußgelder sind Obergrenzen — die tatsächliche Höhe hängt von Schwere, Dauer des Verstoßes, Kooperation des Unternehmens und seiner Größe ab. Hier sind fünf realistische Szenarien:

1
Großer KI-Anbieter (€2 Mrd. Umsatz) führt Social-Scoring-System ein

Stufe 1 (verbotene Praxis nach Art. 5). Obergrenze: 7 % von €2 Mrd. = bis zu €140 Mio. Bei großen Unternehmen gilt der höhere der beiden Beträge.

2
Mittelständler (€5 Mio. Umsatz) setzt Emotionsanalyse bei Mitarbeitern ein

Stufe 1 — Art. 5 verbietet Emotionserkennung am Arbeitsplatz. KMU-Regelung: niedrigere der beiden Beträge. 7 % von €5 Mio. = €350 Tsd. — weniger als €35 Mio., also Bußgeld bis €350 Tsd.

3
Krankenhaus setzt Hochrisiko-KI ohne technische Dokumentation ein

Stufe 2. KI im Gesundheitswesen ist Hochrisiko nach Anhang III. Ohne Dokumentation, FRIA und Registrierung droht Bußgeld bis 3 % Umsatz — bei einem Krankenhaus mit €30 Mio. Umsatz beträgt die Obergrenze €900 Tsd.

4
Online-Shop kennzeichnet KI-Chatbot und Deepfake-Werbung nicht

Stufe 2 — Verstoß gegen Art. 50 (Transparenz). Bei €10 Mio. Umsatz beträgt die Obergrenze 3 % = €300 Tsd. Bei wiederholtem Verstoß und fehlender Kooperation kann das Bußgeld die Hälfte des Maximums erreichen.

5
Unternehmen liefert bei einer Kontrolle irreführende Informationen

Stufe 3 — niedrigste Obergrenze, 1 % Umsatz oder €7,5 Mio. Dies ist auch ein eigenes Bußgeld zusätzlich zum Hauptverstoß. Bei mangelnder Kooperation kumulieren sich die Bußgelder.

AI Act vs. DSGVO — Bußgelder

Die Bußgelder nach dem AI Act sind deutlich höher als nach der DSGVO. Für Unternehmen, die personenbezogene Daten durch KI verarbeiten, können sich die Bußgelder kumulieren — ein Verstoß kann nach beiden Verordnungen geahndet werden.

DSGVO (max.)

€20 Mio. oder 4 % weltweiter UmsatzNur für personenbezogene DatenVerhängt durch nationale Datenschutzbehörde (in DE BfDI / Landesbehörden)

AI Act (max.)

€35 Mio. oder 7 % weltweiter UmsatzFür alle KI-Systeme unabhängig von personenbezogenen DatenVerhängt durch nationale Marktüberwachungsbehörde, AI Office oder EDPS

Wie Sie Bußgelder vermeiden

Gilt bereits jetzt (seit Feb. 2025)

Keine verbotenen KI-Praktiken (Art. 5)KI-Kompetenz der Mitarbeiter (Art. 4)Audit aktuell genutzter KI-Tools

Bis 2. Dezember 2027

Register der KI-Systeme und interne RichtlinieKennzeichnung von Chatbots und KI-Inhalten (Art. 50) — gilt bereits seit 2.8.2026Verfahren zur menschlichen Aufsicht bei HochrisikoFRIA bei Hochrisiko-Systemen

Fazit: Die AI-Act-Bußgelder sind so ausgelegt, dass sie selbst Big Tech spürbar treffen. Für kleine Unternehmen bedeuten 7 % des Umsatzes ein existenzielles Risiko. Compliance — Register, Richtlinie, Schulungen — kostet im Bereich von Tausenden Euro. Eine Kontrolle nach einem Verstoß kostet im Bereich von Hunderttausenden. Beginnen Sie jetzt, solange es günstig ist.

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Die Blog-Inhalte erstellt und prüft vor der Veröffentlichung Bc. Ferko Kiš, der die redaktionelle Verantwortung für die veröffentlichten Texte trägt.

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